Informatives
Saubere Luft für Ihren Arbeitsplatz
Hier stellen wir Ihnen Informationen und weiterführende Links zur Verfügung:
- Staub und Rauch:
- Bei vielen Produktionsprozessen werden Stäube, Rauche, Gase oder Partikel freigesetzt. Diese Emissionen wurden als Gefahrstoffe klassifiziert, sind einatembar und können, je nach chemischer Zusammensetzung, schwere Atemwegserkrankungen und Krebs hervorrufen.
- Kleinste Partikel sind sogar alveolengängig, gehören zur A-Fraktion unter den Stäuben, d.h. sie können bis durch die Lungenbläschen in den Körper eindringen und dort größtenteils unbekannte Wirkung haben.
- Praxishilfen der DGUV
- Mit der Herausgabe der Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung stellt die BGHM Hinweise und Erläuterungen zur Verfügung, die die aktuellen Themen der betrieblichen Praxis ergänzen.
Vorschriften zum Schutz der Menschen und der Umwelt:
- Das Arbeitsschutzgesetz legt die Pflichten des Arbeitgebers sowie Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers fest
- Technische Regeln für Gefahrstoffe
- TRGS 528 „Schweißtechnische Arbeiten“
- TRGS 553 „Holzstaub“
- TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ (AGW)
- hier im Besonderen GefStoffV Anhang I Nr. 2 „Partikelförmige Gefahrstoffe“
Möglichkeiten zur Förderung für bestimmte lufttechnische Maßnahmen:
- Förderung hocheffizienter Querschnittstechnologien
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zahlt Zuschüsse für Energieeffizienzmaßnahmen in Querschnittstechnologien. Grundlage ist die am 18. September 2012 im Bundesanzeiger veröffentlichte Richtlinie für Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien im Mittelstand.
Kleine und mittlere Unternehmen, sogenannte „KMU“ sowie sonstige Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und einem maximalen Jahresumsatz von 100 Mio. Euro können ab dem 1. Oktober 2012 beim BAFA einen Antrag auf Förderung stellen.
Das Programm umfasst zwei Arten von Maßnahmen, die Förderung von Einzelmaßnahmen sowie die sogenannte systemische Optimierung.
Bei Einzelmaßnahmen wird der Ersatz einzelner Anlagen durch hocheffiziente Anlagen in den Bereichen elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen, Raumlufttechnische Anlagen, Druckluftsysteme sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung mit einem nicht rückzahlbarem Zuschuss in Höhe von 30% für KMU – sonstige Unternehmen erhalten 20% – gefördert. Das förderfähige Netto-Investitionsvolumen beträgt maximal 30.000 Euro je Antragsteller.
Die systemische Optimierung zielt auf die ganzheitliche Betrachtung eines technischen Systems. Im Rahmen einer Energieberatung wird ein unternehmensindividuelles Energieeinsparkonzept erarbeitet, auf dessen Basis sowohl der Ersatz von Querschnittstechnologien als auch der Ersatz von Anlagen oder Anlagenteilen, die die Energieeffizienz eines technischen Systems unter Nutzung hocheffizienter Querschnittstechnologien verbessern, gefördert werden kann. Förderfähig sind darüber hinaus notwendige Leistungen für die Dämmung von Rohrleitungen, Pumpen und Armaturen sowie die zur Erstellung eines Energieeinsparkonzeptes erforderliche Energieberatung. Das Netto-Investitionsvolumen muss mindestens 30.000 Euro betragen, die maximale Fördersumme ist auf 100.000 Euro begrenzt.
Quellenangabe: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/querschnittstechnologien/ (gekürzt)